Unsere Highlights:
Altersvorsorge mit Renditechancen
Kostengünstige ETFs für individuelle Anlagepräferenzen
Kapitalauszahlung oder lebenslange Rente
Flexible Gestaltungsmöglichkeiten
Kapitalauszahlung oder lebenslange Rente
In unseren LVM-Agenturen beraten wir Sie zu Ihrem Bedarf und ermitteln Ihren Preis.
Die fondsgebundene Rentenversicherung ist besonders für junge Menschen sehr gut geeignet, denn sie nutzt den Faktor Zeit: Durch den langen Anlagezeitraum bis zum Beginn der Altersrente gleichen Sie mögliche Wertschwankungen, die zur Börse dazu gehören, besser aus. Wer früh beginnt, für die Altersrente zu sparen, kann so auch mit relativ geringen Beiträgen eine attraktive Altersrente aufbauen.
Keine Sorge. Um in Fonds zu investieren, muss man – im Gegensatz zu Investitionen in einzelne Aktien – nicht sehr viel wissen. Außerdem kann man schon mit kleinen Beiträgen ab 25 Euro in die Fondsrente einsteigen.
Um Ihre Rentenlücke zu berechnen, können Sie unseren Rentenlückenrechner verwenden. Mit nur wenigen Angaben können Sie ermitteln, wie groß die Differenz zwischen Ihrer voraussichtlichen gesetzlichen Rente und Ihrem aktuellen Einkommen ist.
Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Berechnung nur als Orientierung dient und die private Altersvorsorge immer individuell zu betrachten ist. In unseren LVM-Agenturen beraten wir Sie gerne zu Ihrer individuellen Situation und zeigen Ihnen verschiedene Möglichkeiten für eine ergänzende Altersvorsorge auf.
Sie können automatisch von schwankenden Kursen profitieren, wenn Sie regelmäßig einen festen Betrag einzahlen. Denn Sie nutzen den Cost-Average-Effekt: Bei fallenden Kursen werden mehr, bei steigenden Kursen weniger Fondsanteile erworben. Da Sie also bei niedrigem Anteilspreis mehr Anteile kaufen, können Sie bei steigenden Kursen überproportional profitieren.
Unser automatisches Ablaufmanagement sorgt einige Jahre vor Rentenbeginn dafür, dass Ihre Anteile in Fonds mit geringeren Kursschwankungen umgeschichtet (geshiftet) werden.
Im Todesfall wird das Fondsguthaben ausgezahlt. Es kann im Vertrag auch eine Beitragsrückgewähr eingeschlossen werden. Dann werden bei Tod der versicherten Person vor dem Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge an den Bezugsberechtigten ausgezahlt.
Die Renten aus privaten Rentenversicherungen sind nur gering zu versteuern. Da die Beiträge, die in eine Rentenversicherung gezahlt werden, schon aus einem versteuerten Einkommen stammen, müssen sie bei Zahlung der Renten nicht noch einmal versteuert werden. Die Überschüsse (= Ertragsanteil) sind nach § 22 Einkommensteuergesetz (EStG) steuerpflichtig. Die Renten aus einer privaten Rentenversicherung werden nach einem günstigen pauschalen Ertragsanteil versteuert. Die Höhe des Besteuerungsanteils hängt vom Rentenbeginn-Alter ab. Der Ertragsanteil bei einem Rentenbeginn mit 65 beträgt z. B. 18 Prozent. Je später die Rente beginnt, desto niedriger ist der Besteuerungsanteil.
Das ist möglich, denn für Ihre Altersvorsorge bieten wir Ihnen zwei Alternativen:
In unseren Agenturen erarbeiten wir gerne gemeinsam mit Ihnen ein individuelles Vorsorgekonzept mit der Anlagestrategie, die perfekt zu Ihnen passt. Für welche LVM-Rente Sie sich auch entscheiden – die Wahl zwischen Einmalauszahlung und lebenslanger Rente haben Sie in jedem Fall.
Umfassende Informationen über die nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungen und weitere Nachhaltigkeitsregularien finden Sie auf unserer Unternehmensseite zur Nachhaltigkeit.