Unsere Highlights:
Reha-Management
Turbo-Progression ab 50 Prozent
Lebenslange Unfallrente
Besondere Absicherung für Kinder
Führt der Unfall im schlimmsten Fall zum Tod, erhalten die Angehörigen eine finanzielle Unterstützung in der vereinbarten Höhe.
Sind nach einem Unfall Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze erforderlich, übernehmen wir die Kosten bis zu 100.000 Euro, zum Beispiel nach einem Unfall in den Bergen.
Unsere schnellen und unkomplizierten Hilfsleistungen
Pflegeleistungen: Nach einem Unfall bestens versorgt
Beratung und Vermittlung
Kinderschutz
Rooming-in
Familienhilfe
Waisenrente
Fraktur und Bänderriss
Bei einem vollständigen Knochenbruch erhalten Sie die vereinbarte Geldleistung von bis zu 2.000 Euro. Bei vollständigem Bruch von Zehen, Fingern oder dem Riss von Bändern oder Sehnen zahlen wir die Hälfte der vereinbarten Summe.
Geldleistung bei Oberschenkelhalsbruch
Wir zahlen eine einmalige Geldleitung in Höhe von 3.000 Euro bei einem Oberschenkelhalsbruch, egal, ob aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit. Diese Leistung ist ab 18 Jahren versicherbar.
AU-Geld
Ist die versicherte Person aufgrund eines Unfalls vorübergehend nicht in der Lage ihrer Arbeit nachzugehen, unterstützen wir sie in dieser Zeit mit monatlichen Zahlungen. Sollte es dauerhaft nicht mehr möglich sein zu arbeiten, erhält sie das Budget, abzüglich der bis dahin geleisteten Zahlungen, ausgezahlt.
Krankenhaus-Tagegeld
Das Krankenhaus-Tagegeld erhalten Sie bereits ab dem ersten Tag im Krankenhaus. Ab dem vierten Tag verdoppeln wir die Zahlung für bis zu drei Jahre nach dem Unfall.
Reha- und Fitnesszuschuss
In unseren LVM-Agenturen beraten wir Sie zu Ihrem Bedarf und ermitteln den Preis.
Ob im Haushalt, im privaten Umfeld, beim Sport oder in der Freizeit: Rund alle vier Sekunden passiert in Deutschland ein Unfall. Mit einer privaten Unfallversicherung können Sie sich gegen die finanziellen Risiken nach einem Unfall absichern. Sie übernimmt die Kosten für die bestmögliche Behandlung, optimale Beratung sowie für umfassende Versorgung mit allen notwendigen Hilfe- und Pflegeleistungen.
Die gesetzliche Unfallversicherung ist nur bei Unfällen während der Berufsausübung, den entsprechenden Wegeunfällen und bei bestimmten Berufskrankheiten zuständig. Unfälle im privaten Umfeld und in der Freizeit stehen nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Ja. Die meisten Unfälle passieren in der Freizeit. Das Unfallrisiko beim Spielen und Toben ist ungleich höher als bei Erwachsenen. Eine private Unfallversicherung bietet hier einen sinnvollen finanziellen Schutz. Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung, die z.B. bei Schulunfällen auch greifen kann, werden nicht verrechnet.
Die Beiträge für eine Unfallversicherung werden nach Höhe und Art der Versicherungsleistungen sowie nach Alter und Beruf der versicherten Person bestimmt. Ein höheres Alter und bestimmte Berufe sind in der Regel mit einem höheren Unfallrisiko verbunden, das über eine entsprechende Bemessung der Beiträge abgedeckt wird.
Eine Unfallversicherung zahlt je nach Verletzungsbild eine entsprechende Versicherungssumme. Die Höhe der Zahlung richtet sich nach dem Verlust oder der funktionalen Einschränkung eines Körperteils sowie eventuell bleibender Invalidität oder körperlicher Einschränkung. In der Gliedertaxe ist die Bemessung der Versicherungssumme für Körperteile, Sinne und Organe festgelegt.
Jedes Familienmitglied kann und sollte individuell versichert werden. Auf diese Weise kann die Leistungen einer Unfallversicherung den jeweiligen persönlichen Bedürfnissen und dem Lebensstil jedes Familienmitglieds optimal angepasst werden.
Ja. Da nach einem Unfall im höheren Alter oftmals kostspielige Assistance-Leistungen wie zum Beispiel Hilfe- und Pflegedienste erforderlich sind und Heilungen zumeist ungünstiger verlaufen als bei jungen Menschen. Darüber hinaus haben Rentner keinen gesetzlichen Schutz bei Unfällen.
Wenn eine Fraktur- und Bänderrissleistung vereinbart wird, wird die entsprechend versicherte Leistung direkt bei Diagnose ausgezahlt. Sollten darüber hinaus langfristige folgen entstehen, wie z.B. Bewegungseinschränkungen, wird zusätzlich eine Invaliditätszahlung erbracht.
Ja. Eine private Unfallversicherung bietet rund um die Uhr und weltweit Absicherung bei Unfällen.
Ja. Eine private Unfallversicherung können Sie im Rahmen Ihrer Vorsorgeleistungen steuerlich geltend machen.
Eine Unfallversicherung zahlt in der Regel im Fall einer unbeabsichtigten, plötzlich schädigenden Einwirkung auf den Körper, die zu bleibenden physischen Schäden führt.
Mit Hilfe der Invaliditätsgrundsumme, des Invaliditätsgrads, der Gliedertaxe und des Progressionsmodells wird die Leistung der Unfallversicherung in jedem Einzelfall geprüft und berechnet.
Beim LVM brauchen Sie nur eine Frage zu Ihrer Gesundheit zu beantworten. Nur in sehr schwerwiegenden Fällen wie z.B. bei Glasknochenkrankheit oder dem Pflegegrad 3, können wir keinen Unfallschutz bieten. So ist sichergestellt, dass Sie Versicherungsschutz bekommen auf den Sie sich verlassen können.
FOCUS-MONEY, Ausgabe 29/2026