Unsere Highlights:
Erstattung zum Neuwert
Verlässlicher Schadenservice
Individuelle Zusatzbausteine
Persönliche Beratung und Betreuung
Dieser Baustein versichert Schäden durch
Dieser Baustein umfasst die Absicherung verschlossener Fahrräder und Fahrradanhänger gegen Diebstahl und Fahrräder mit Tretunterstützung (max. 25 km/h)
Der Rundum-Schutz für E-Bikes umfasst u. a.:
Umfassende Informationen hierzu finden Sie auf unserer Produktseite zur E-Bike-Versicherung mit Vollkasko & Schutzbrief.
Zur E-Bike-VersicherungDer Rundumschutz für die Gebäude und Mobiliarverglasung umfasst u. a.
In unseren LVM-Agenturen beraten wir Sie gerne zu Ihrem Bedarf und ermitteln den Preis.
Die LVM-Hausratversicherung schützt Ihren Hausrat bei vereinbarten Gefahren wie Feuer, Einbruchdiebstahl, Raub, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel.
Zum Hausrat zählen Einrichtungsgegenstände sowie die Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände, die sich in Ihrem Haushalt befinden.
Hierzu zählen zum Beispiel Möbel, Lampen, Haushaltsgeräte, Fernseher, Computer, Kleidung, Wertsachen, Fahrräder und vieles mehr.
Nicht jeder Schaden an Ihrem Hausrat ist automatisch versichert. Entscheidend ist, ob der Schaden durch eine vereinbarte Gefahr entstanden ist und die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind. Schäden durch nicht vereinbarte Gefahren, bereits vor Versicherungsbeginn eingetretene Schäden und vertraglich ausgeschlossene Fälle sind nicht versichert.
Ihr Hausrat ist zum Neuwert versichert. Ist eine Reparatur eines beschädigten Gegenstands nicht möglich, erhalten Sie im versicherten Schadenfall den Betrag, der für die Neuanschaffung einer gleichwertigen Sache erforderlich ist.
Handys, Laptops und andere privat genutzte Elektrogeräte können grundsätzlich zum Hausrat gehören. Versichert ist jedoch nicht jeder Schaden am Gerät, sondern ein Schaden durch eine vereinbarte Gefahr. Technische Defekte oder selbst verursachte Beschädigungen sind daher nicht automatisch über die Hausratversicherung abgedeckt.
Die Versicherungssumme sollte dem gesamten Neuwert Ihres Hausrats entsprechen. Wir empfehlen eine Versicherungssumme von mindestens 700 Euro je Quadratmeter Wohnfläche. Dann verzichten wir im Schadenfall auf die Anrechnung einer eventuell bestehenden Unterversicherung.
Eine Unterversicherung besteht, wenn die vereinbarte Versicherungssumme niedriger ist als der gesamte Neuwert Ihres Hausrats. Die Entschädigung kann im Schadenfall dann anteilig gekürzt werden.
Vereinbaren Sie mit uns eine Versicherungssumme von mindestens 700 Euro je Quadratmeter Wohnfläche, verzichten wir auf die Anrechnung einer eventuell bestehenden Unterversicherung. Die Entschädigung wird dann nicht aufgrund einer Unterversicherung gekürzt.
Wertsachen wie Bargeld oder Schmuck sind Teil des versicherten Hausrats. Hierfür gelten aber besondere Entschädigungsgrenzen.
Grundsätzlich sind Wertsachen, wenn nicht anders vereinbart, bis zu 30 Prozent der Versicherungssumme über die Hausratversicherung abgesichert.
Wertsachen werden in verschiedene Gruppen unterteilt. Befinden sich die Wertsachen außerhalb eines Wertschutzschranks gelten je Wertsachengruppe weitere Entschädigungsgrenzen, über die wir Sie gerne informieren.
Der Beitrag zur Hausratversicherung wird individuell ermittelt. Er hängt von den für die Beitragsberechnung maßgeblichen Angaben, dem gewünschten Versicherungsumfang und den gewählten Zusatzbausteinen ab. Ihre LVM-Agentur berät Sie persönlich und erstellt ein individuelles Angebot für Sie.
Der Versicherungsschutz besteht in erster Linie in der versicherten Wohnung. Über die Außenversicherung sind Gegenstände vorübergehend auch außerhalb der Wohnung geschützt, beispielsweise während einer Reise. Der Schutz gilt beitragsfrei bis zu 30 Prozent der vereinbarten Versicherungssumme.
Auch für eine nicht ständig bewohnte Wohnung, wie z. B. für eine Ferienwohnung, bieten wir eine Hausratversicherung an. Versicherter Hausrat, der sich dauerhaft in einer beruflich genutzten Zweitwohnung befindet, ist im Rahmen der Außenversicherung der LVM-Hausratversicherung bereits mitversichert.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Vertrag vereinbarten Zeitpunkt. Den gewünschten Versicherungsbeginn stimmen Sie beim Abschluss mit Ihrer LVM-Agentur ab. Der genaue Beginn ist in Ihren Vertragsunterlagen festgehalten.
Für Schäden, die bereits vor Vertragsabschluss entstanden sind, zahlt eine Hausratversicherung nicht.
Bei einem Umzug in eine neue Wohnung geht der Versicherungsschutz auf die neue Wohnung über. Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht nicht. Sie können fristgerecht zum Vertragsablauf kündigen.
Ein Wohnungswechsel muss dem Versicherer spätestens beim Umzugsbeginn mitgeteilt werden. Während des Wohnungswechsels besteht in beiden Wohnungen Versicherungsschutz.
Das Versicherungsverhältnis endet in der Regel zwei Monate nach dem Tod des Versicherungsnehmers.
Das Versicherungsverhältnis besteht jedoch weiter, wenn zu diesem Zeitpunkt ein Erbe die Wohnung in der derselben Weise nutzt, wie der frühere Versicherungsnehmer.
Dann ist nur eine fristgerechte Kündigung zum Vertragsablauf möglich.
FOCUS-MONEY, Ausgabe 39/2025