Unsere Highlights:
Forderungsausfall für Mietsachschäden
Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen
Neuwertentschädigung bis 3.000 Euro
In unseren LVM-Agenturen beraten wir Sie zu Ihrem Bedarf und ermitteln den Preis.
Eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung sollte abgeschlossen werden, wenn ein Haus- oder Grundbesitzer seine Immobilie vermietet bzw. anderen überlässt. Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber sie schützt sinnvoll vor finanziellen Folgen, wenn Personen durch die Immobilie zu Schaden kommen.
Heizen Sie mit Öl, sollten Sie zusätzlich eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung abschließen.
Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung ersetzt Personen- und Sachschäden, die anderen in Ihrem Haus oder auf Ihrem Grundstück entstehen. Es wird geprüft, ob gegen Sie erhobene Schadenersatzansprüche berechtigt und Sie zur Entschädigung verpflichtet sind. Falls ja, erhalten die Geschädigten Schadenersatz. Und zwar schnell und unbürokratisch bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Sind die Ansprüche an Sie zu hoch oder ungerechtfertigt, bieten wir Ihnen Rechtsschutz und wehren die Forderungen für Sie ab.
Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung greift, wenn Dritten auf Ihrem Grund und Boden durch Ihre Nachlässigkeit Schäden entstehen. Sie springt zum Beispiel ein, wenn …
Die Versicherung für ein unbebautes Grundstück ist zu empfehlen. Sie sind dafür verantwortlich, dass auf dem Grundstück niemand zu Schaden kommt. Hierfür gibt es eine gesetzliche „Verkehrssicherungspflicht”.