Unsere Highlights:
Kieferorthopädie für Erwachsene
Prophylaxe bis 200 Euro inklusive
Unfallbedingte Behandlung ohne Wartezeit
Stiftung Warentest: sehr gut (0,7)
Wählen Sie den Schutz, der zu Ihnen passt: ZahnKomfort mit 80 Prozent Erstattung oder ZahnPremium mit 100 Prozent Erstattung für Zahnbehandlungen und Zahnersatz.
oder
Ihre Ansprechpartner vor Ort beraten Sie gerne und finden gemeinsam mit Ihnen den passenden Versicherungsschutz.
Wer Wert auf hochwertige Zahnbehandlungen und finanzielle Planungssicherheit legt, kann mit einer Zahnzusatzversicherung vorsorgen. Denn die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt bei Zahnbehandlungen und Zahnersatz meist nur die sogenannte Regelversorgung. Das bedeutet: Sie beteiligt sich an den Kosten für eine medizinisch ausreichende und zweckmäßige Behandlung. Entscheiden Sie sich beispielsweise für Implantate, Keramikfüllungen, Kunststofffüllungen oder andere höherwertige Versorgungen, müssen Sie die Mehrkosten in der Regel selbst tragen.
Die LVM-Zahnzusatzversicherung ergänzt den Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung und übernimmt je nach Tarif bis zu 100 Prozent der Kosten für Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Implantate. Darüber hinaus sind auch Leistungen für professionelle Zahnreinigungen sowie kieferorthopädische Maßnahmen enthalten.
Auch für Kinder kann eine Zahnzusatzversicherung bereits in jungen Jahren sinnvoll sein. Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Seite Zahnzusatzversicherung für Kinder.
Eine Zahnzusatzversicherung sollten Sie möglichst früh abschließen, idealerweise solange Ihre Zähne noch gesund sind. Denn auch bei guter Zahngesundheit können durch einen Unfall oder unerwartete Zahnprobleme hohe Kosten für Zahnersatz, Implantate oder andere Zahnbehandlungen entstehen.
Darüber hinaus profitieren Sie von Leistungen, die über die gesetzliche Krankenversicherung hinausgehen, beispielsweise für professionelle Zahnreinigungen, hochwertige Füllungen oder Zahnersatz.
Grundsätzlich ist es jedoch nie zu spät, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Auch im höheren Alter kann ein Abschluss sinnvoll sein.
Ja, auch für ältere Menschen kann ein Abschluss sinnvoll sein, insbesondere wenn hochwertige Zahnbehandlungen oder Zahnersatz gewünscht werden. Neben unseren Tarifen ZahnKomfort und ZahnPremium, die keine Altersrückstellungen bilden und besonders attraktiv für jüngere Versicherte sind, bietet die LVM mit den Dental-Tarifen auch Zahnzusatzversicherungen mit Altersrückstellungen an. Diese werden mit einem weitgehend konstanten Beitrag kalkuliert und können insbesondere für Personen interessant sein, die Wert auf langfristig stabile Beiträge legen. Lassen Sie sich zu diesem Tarif in unseren Agenturen vor Ort beraten.
Ja, neben unseren Tarifen ZahnKomfort und ZahnPremium, die keine Altersrückstellungen bilden und besonders günstig für junge Leute bis 40 Jahren sind, bietet die LVM-Zahnzusatzversicherung die Dental-Tarife mit Altersrückstellungen. Diese werden mit einem konstanten Beitrag je nach Eintrittsalter kalkuliert.
Zudem bieten wir speziell für Kinder Tarife mit Kieferorthopädie an. Lassen Sie sich zu diesen Tarifen in unseren Agenturen vor Ort beraten.
Die Kosten einer Zahnzusatzversicherung hängen vom Alter und dem gewählten Tarif ab. Die LVM bietet mit ZahnKomfort und ZahnPremium zwei Tarife mit unterschiedlichen Leistungsstufen an, sodass Sie den Schutz passend zu Ihren Bedürfnissen wählen können.
Die LVM-Zahnzusatzversicherung erstattet je nach Tarif bis zu 100 Prozent der Kosten für Zahnbehandlungen, Zahnersatz, Implantate und weitere versicherte Leistungen. Im Tarif ZahnKomfort werden viele Leistungen bis zu 80 Prozent, im Tarif ZahnPremium bis zu 100 Prozent inklusive der Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse erstattet. Der genaue Erstattungsumfang richtet sich nach dem gewählten Tarif und der jeweiligen Behandlung.
Ihre Rechnungen und Belege können Sie einfach und bequem über die "Meine LVM"-App einreichen.
Auch bei Zahnbehandlungen, die medizinisch sinnvoll sein können, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten nicht immer vollständig.
Dazu zählen beispielsweise:
Mit einer Zahnzusatzversicherung können Sie sich gegen solche Kosten absichern und Ihren Eigenanteil reduzieren.
Die LVM-Zahnzusatzversicherung ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und übernimmt je nach Tarif Kosten für Zahnbehandlungen, Zahnersatz, Implantate, Kronen, Brücken, Inlays und Onlays. Auch professionelle Zahnreinigungen, Wurzel- und Parodontalbehandlungen, kieferorthopädische Maßnahmen für Kinder und Jugendliche sowie Leistungen für Schmerzausschaltung, Lachgassedierung und Vollnarkose sind im tariflichen Rahmen enthalten.
Mit dem Tarif ZahnPremium profitieren Sie von besonders umfangreichen Leistungen: Dieser leistet sogar im Erwachsenenalter für alle kieferorthopädischen Behandlungsmaßnahmen zu 100 Prozent bis maximal 2.000 Euro.
Nicht versichert sind in der Regel Behandlungen, die bereits vor Vertragsabschluss begonnen wurden oder für die bereits eine konkrete Behandlung empfohlen oder geplant wurde.
Ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht, richtet sich nach dem gewählten Tarif sowie den jeweiligen Versicherungsbedingungen. Maßgeblich sind die bei Vertragsabschluss gültigen Versicherungsbedingungen.
Ja. Die LVM-Zahnzusatzversicherung übernimmt die Kosten für Implantate, Kronen, Brücken, Prothesen, Inlays, Onlays, hochwertige Kunststoff-Füllungen sowie Funktionsanalyse und -therapie. Mit unserem Tarif ZahnKomfort leisten wir 80 Prozent und im Tarif ZahnPremium 100 Prozent inklusive der Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse.
Ja. Professionelle Zahnreinigungen gehören zu den versicherten prophylaktischen Leistungen der LVM-Zahnzusatzversicherung.
Im Tarif ZahnKomfort werden bis zu 100 Euro pro Kalenderjahr erstattet. Im Tarif ZahnPremium beträgt die Erstattung bis zu 200 Euro pro Kalenderjahr. Diese Leistungen können Sie sofort ab Versicherungsbeginn in Anspruch nehmen.
Ja, für bestimmte Leistungen gelten Wartezeiten. In den Tarifen ZahnKomfort und ZahnPremium beträgt die Wartezeit für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie acht Monate.
Professionelle Zahnreinigungen sowie weitere prophylaktische Leistungen können Sie jedoch bereits ab Versicherungsbeginn in Anspruch nehmen. Bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Wartezeit ebenfalls.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind alle bereits bei Antragstellung begonnenen oder geplanten Zahnbehandlungen. Dazu gehören zum Beispiel Zahnbehandlungen, Zahnersatz sowie kieferorthopädische und kieferchirurgische Maßnahmen. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die jeweiligen tarifbezogenen Versicherungsbedingungen.