Unsere Highlights:
Hohe Steuervorteile
Flexible Beitragszahlung
Kostengünstige ETFs für individuelle Anlagepräferenzen
Rente – Ihr Leben lang
Eine Rürup-Rente, auch Basis-Rente genannt, ist eine private Rentenversicherung, die grundsätzlich jeder abschließen kann. Bei der Rente beteiligt sich Vater Staat mit hohen Steuervorteilen daran, dass Sie Ihre Rentenlücke schließen und fürs Alter vorsorgen. Besonders Selbstständige, Freiberufler und gutverdienende Arbeitnehmer (als Ergänzung zur gesetzlichen Rente) profitieren von der staatlich geförderten Altersvorsorge.
Sie können die Beiträge für Ihre Basis-Rente/Rürup-Rente als Altersvorsorgeaufwendungen steuermindernd geltend machen.
Die Beiträge zur Basis-Rente können komplett von der Steuer abgesetzt werden. Im Jahr 2026 sind das bis zu 30.826 Euro für Singles und 61.652 Euro für Verheiratete und eingetragene Lebenspartner.
Die Beiträge können regelmäßig oder als Einmalbeitrag gezahlt werden. Sie haben die Möglichkeit, Beitragsanpassungen und zusätzliche Einzahlungen innerhalb bestimmter Grenzen vorzunehmen.
Auszahlung einer regelmäßigen Geldleistung: Die Rürup-Rente bietet lebenslange Sicherheit. Sie wird gezahlt, egal wie alt Sie werden. Egal, in welchem Land Sie Ihren Ruhestand genießen möchten.
In unseren LVM-Agenturen beraten wir Sie zu Ihrem Bedarf und ermitteln den Preis.
Die Rürup-Rente/Basis-Rente wurde vom Staat für Selbstständige und Freiberufler konzipiert. Das ist eine sehr gute Möglichkeit, staatlich gefördert fürs Alter vorzusorgen. Wegen der hohen Steuervorteile ist die Rürup-Rente/Basis-Rente aber auch für gutverdienende Arbeitnehmer und Beamte mit einer hohen Steuerlast eine lohnende Form der Altersvorsorge.
Abfindungsbeträge z. B. können innerhalb der Höchstgrenzen auch steuermindernd in die Rürup-Rente/Basis-Rente eingezahlt werden.
Ebenso haben Personen, die kurz vor der Rente sind und noch nicht genügend vorgesorgt haben, die Möglichkeit, Beiträge steuermindernd geltend zu machen und Ihre Rente aufzubessern.
Der Gesetzgeber hat die steuerliche Förderung an einige Bedingungen geknüpft. So dürfen Rürup/Basis-Produkte ausschließlich als Rente und frühestens ab dem 62. Lebensjahr ausbezahlt werden. Die Renten dürfen nicht beleihbar oder vererbbar, nicht veräußerbar und nicht übertragbar sein. Es darf auch kein Kapital ausbezahlt werden.
Zu den berechtigten Hinterbliebenen zählen der Ehegatte, Lebenspartner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft und die kindergeldberechtigten Kinder.
Der Gesetzgeber möchte mit der Basis-Rente/Rürup-Rente eine zusätzliche Altersversorgung fördern. Damit dies auch gewährleistet ist, kann bei einer Basis-Rente/Rürup-Rente nur die Beitragszahlung aufgekündigt werden und der Vertrag wird beitragsfrei gestellt. Eine Auszahlung des angesparten Kapitals ist nicht möglich.
Ihr Kapital ist in der Ansparphase bei einer Insolvenz vor einer Pfändung geschützt.
Rürup-Renten/Basis-Renten werden wie die gesetzliche Rente nachgelagert besteuert. Für die Besteuerung der Renten gilt eine stufenweise Erhöhung des Besteuerungsanteils. Im Jahr 2005 betrug der steuerpflichtige Anteil 50 Prozent der ausgezahlten Renten. Der steuerpflichtige Anteil wird für jeden neu hinzukommenden Rentenjahrgang bis zum Jahr 2058 in Schritten von 0,5 Prozent-Punkten auf 100 Prozent angehoben. Im Jahr 2026 beträgt er 84 Prozent.
Die Renten aus der Basis-Rente/Rürup-Rente unterliegen in den meisten Fällen nicht der Beitragspflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
Umfassende Informationen über die nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungen und weitere Nachhaltigkeitsregularien finden Sie auf unserer Unternehmensseite zur Nachhaltigkeit.