Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website lvm.de und das Kundenportal "Meine LVM" des LVM Landwirtschaftlicher Versicherungsverein Münster a. G. und seiner Tochtergesellschaften (im Folgenden "LVM Versicherung").
Nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) müssen die Dienstleistungen, die die LVM Versicherung im elektronischen Geschäftsverkehr erbringt, die Barrierefreiheitsanforderungen nach der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) erfüllen. Dies umfasst folgende Pflichten:
Unsere elektronischen Dienstleistungen wurden unter Berücksichtigung der in der Rechtsverordnung nach § 3 Absatz 2 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) festgelegten Anforderungen gestaltet. Dabei wurden insbesondere folgende Aspekte umgesetzt:
Die kontinuierliche Verbesserung der Barrierefreiheit ist Teil unseres Qualitätsmanagements. Vor Freigabe von Programmänderungen erfolgen sowohl maschinelle als auch manuelle Tests.
Wir verbessern, erneuern und erweitern kontinuierlich die Angebote und Dienstleistungen auf dieser Website. Dabei legen wir großen Wert auf Bedienbarkeit und Zugänglichkeit.
Bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit wenden Sie sich bitte an:
LVM Versicherung
48126 Münster
0251 702-0
Zuständige Marktüberwachungsbehörde ist die „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen“ (MLBF AöR) mit Sitz in Magdeburg.
Kontaktdaten MLBF
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR)
Carl-Miller-Str. 6
39112 Magdeburg
Telefon: +49 3·9·1 56 76 97 0
E-Mail: kontakt(at)mlbf-barrierefrei.de
Diese Erklärung wurde am 14.04.2025 erstellt und zuletzt am 17.06.2025 überarbeitet.