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Meine LVM
Mittelaltes Paar auf Radtour ist entspannt mit der LVM-Fahrradversicherung für E-Bikes unterwegs
Versicherung

E-Bike-Versicherung

Schon ab 2,33 Euro mtl.

Sicher unterwegs: Mit Top-Schutz für Ihr E‑Bike

Unsere Highlights:

100 Prozent Neuwertentschädigung

Schutzbrief immer inklusive

24h-Notfall-Service

Keine Selbstbeteiligung

Was ist eine E-Bike-Versicherung?

Eine Fahrradversicherung für E-Bikes schützt Ihr hochwertiges E-Bike zuverlässig vor Risiken wie Diebstahl, Vandalismus, Unfällen und Schäden durch unsachgemäße Handhabung oder Naturgewalten. Sie bietet Ihnen finanzielle Sicherheit und sorgt dafür, dass Sie im Schadensfall schnell wieder mobil sind.

Wir erstatten Ihnen die Reparaturkosten. Ist das Bike gestohlen oder zerstört ersetzen wir den Neuwert für ein vergleichbares Rad. Die Neuwertentschädigung garantieren wir Ihnen für die ganze Vertragslaufzeit, unabhängig vom Alter des E-Bikes.

Der Schutzbrief inklusive Pannenhilfe für unterwegs ist bereits im Versicherungsschutz enthalten. Ob auf dem Weg zur Arbeit oder bei der Wochenendtour: Mit unserer E-Bike-Versicherung fahren Sie sorgenfrei und bestens abgesichert. 

Was ist enthalten?

Fahrradvollkasko

Neuwertentschädigung

Wird Ihr E‑Bike gestohlen oder ist es nach einem versicherten Schaden nicht mehr reparierbar, erhalten Sie 100 Prozent des Neuwerts erstattet, unabhängig vom Alter Ihres Fahrrads.

Reparaturkosten

Wenn Ihr Fahrrad bei einem Unfall oder einem sonstigen versicherten Ereignis beschädigt wird, zahlen wir die Reparaturkosten. Sollte sich die Reparatur nicht lohnen, ersetzen wir den Neuwert.

Diebstahlschutz

Ihr E‑Bike ist umfassend gegen Diebstahl und mutwillige Beschädigung abgesichert.

Dazu zählen:

  • Diebstahl – auch von fest verbauten Teilen
  • Einbruchdiebstahl
  • Raub
  • Vandalismus
Elektronik & Akku

Auch die Technik Ihres E‑Bikes ist zuverlässig abgesichert.

Versichert sind:

  • Schäden durch Bedienungsfehler
  • Feuchtigkeitsschäden an Akku, Motor und Steuerung
  • Kurzschluss- oder Überspannungsschäden an Akku, Motor und Steuerung
  • Akkuverschleiß bis 3 Jahre nach Erstkauf
Zubehör mitversichert

Versichert ist auch lose mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör wie z. B.

  • Helme
  • Kindersitze
  • Fahrradtaschen

Wir übernehmen die Kosten bis 300 Euro pro Teil und maximal 1.000 Euro pro Schaden.

Anhänger sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Schutzbrief

Bei der E-Bike-Versicherung der LVM immer inklusive!

24h-Notfall-Service

Bei technischen Problemen mit Ihrem E‑Bike sind wir jederzeit für Sie unter +49 251 702-59701 erreichbar. Wir unterstützen Sie telefonisch und vermitteln Ihnen bei Bedarf die nächstgelegene Fahrrad‑Werkstatt oder veranlassen weitere Services.

Pannenhilfe

Wir organisieren für Sie schnelle Hilfe direkt am Schadenort und übernehmen die Kosten. Kann das Fahrrad am Schadenort oder am Leistungsort nicht wieder fahrbereit gemacht werden, sorgen wir für das Abschleppen des Fahrrades einschließlich Ihres Gepäcks.

Weiter- oder Rückfahrt-Service

Damit Sie Ihre Tour fortsetzen können oder sicher nach Hause kommen, organisieren wir Ihre Weiter- oder Rückfahrt.

Ersatzfahrrad

Sie bleiben mobil: Wir stellen Ihnen ein Ersatzfahrrad, bis Ihr E‑Bike wieder fahrbereit ist.

Versichert sind:

  • Ersatzfahrrad für bis zu 7 Tage
  • Kostenübernahme bis zu 50 Euro pro Tag
Übernachtung

Wenn Ihr E‑Bike nicht sofort repariert werden kann, sorgen wir für eine passende Unterkunft. Versichert sind:

  • Unterkunft für bis zu 5 Nächte oder bis ihr Rad repariert ist
  • Kostenübernahme bis zu 80 Euro pro Nacht

E-Bike-Versicherung online abschließen

Mit nur ein paar Angaben können Sie den konkreten Preis ermitteln und Versicherung bequem von zuhause abschließen.

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oder

Haben Sie noch Fragen?

Hier finden Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner vor Ort.

Schadenbeispiele

Häufig gestellte Fragen

Welche E-Bikes sind versicherbar?

Folgende E-Bikes können Sie bei uns versichern. Die Räder dürfen bei Antragstellung nicht älter als vier Jahre sein. Maßgeblich ist das Rechnungsdatum der ersten Händler-Verkaufsrechnung des E-Bikes.

  • City-Bike
  • Trekkingrad
  • Mountainbike (Carbonrahmen)
  • Mountainbike (Metallrahmen)
  • Rennrad, Gravelbike, Cyclocrossbike (Carbonrahmen)
  • Rennrad, Gravelbike, Cyclocrossbike (Metallrahmen)
  • Lastenrad, Transportrad
  • Faltrad, Klapprad
  • Tandem

Nicht versicherbar sind folgende Bikes:
 

  • BMX, Dirt-Bike, Downhillbike
  • Velomobil (teil- oder vollverkleidete E-Bikes)
  • Eigenbauten (alle Typen)
  • E-Bikes, für die eine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht.
  • E-Bikes, die gewerblich genutzt werden (zum Beispiel Kurier- oder Auslieferungsdienste)
  • E-Bikes, die gewerblich vermietet werden.
  • E-Bikes, die bei Antragstellung eine Beschädigung aufweisen, die die Funktion oder Nutzung beeinträchtigt.
     
Gibt es eine Altersgrenze für das E-Bike bei Vertragsabschluss?

Ja, das E-Bike darf beim Antrag nicht älter als vier Jahre sein. Maßgeblich ist das Rechnungsdatum der ersten Händler-Verkaufsrechnung des E-Bikes.

Wie hoch ist die maximale Entschädigung im Schadensfall?
  • Wir entschädigen den Schaden maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
  • Die Versicherungssumme erhöht sich bei Bedarf um einen Vorsorgebetrag von 15  Prozent.
  • Zusätzlich entschädigen wir je Versicherungsfall einen pauschalen Betrag in Höhe von 50 Euro für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs.
Ist der Akku gegen Verschleiß oder technische Defekte versichert?

Ja, bei dauerhafter Leistungsminderung um 50  Prozent innerhalb von drei Jahren ab Erstkauf sowie bei Kurzschluss oder Feuchtigkeit.

Gilt der Versicherungsschutz auch im Ausland?
  • Ja, der Schutz für das E-Bike gilt weltweit.
  • Unsere Schutzbriefleistungen gelten für Schadenfälle in Deutschland, Dänemark, Polen, Tschechien, Österreich, Liechtenstein, Schweiz, Frankreich, Luxemburg, Belgien, Niederlande und Italien.
Was passiert, wenn ich mein E-Bike verkaufe?

Der Versicherungsschutz endet, wenn das versicherte Interesse dauerhaft wegfällt.

Was muss ich im Schadensfall tun?

Sie müssen den Schaden unverzüglich melden und ggfs. die Polizei informieren. Bitte reichen Sie erforderliche Unterlagen als Nachweis ein, z. B.:

  • Kaufbeleg,
  • Rahmennummer,
  • Reparaturrechnung,
  • Nachweis über Diebstahlmeldung.
Wie melde ich einen Diebstahl?

Bitte melden Sie den Diebstahl unverzüglich bei der Polizei und reichen den Nachweis der Anzeige bei uns ein.

Welche Schäden sind ausdrücklich ausgeschlossen?

Ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind z. B.

  • gewerbliche Nutzung,
  • Lackschäden,
  • Rost,
  • unsachgemäße Reinigung,
  • Manipulationen am Antrieb
  • und weitere nicht zulässige Nutzungen.
Was ist der Unterschied zwischen Unfall und Bedienungsfehler?

Ein Unfall wird durch ein plötzliches äußeres Ereignis verursacht. Ein Bedienungsfehler ist eine falsche Handhabung durch den Nutzer.

Welche Leistungen umfasst der Fahrrad-Schutzbrief?

Der Schutzbrief umfasst Zusatzleistungen wie Pannenhilfe, Abschleppen, Ersatzfahrrad, Rücktransport und Übernachtungskosten.

Wie kann ich den 24-Stunden-Service beim Schutzbrief erreichen?

Sie erreichen den Fahrrad-Schutzbrief rund um die Uhr unter der Rufnummer der E-Bike-Versicherung +49 251 702-59701.

Wurden Ihre Fragen beantwortet oder möchten Sie persönlich mit unseren Vertrauensleuten sprechen?

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