Sicher unterwegs: Mit Top-Schutz für Ihr E‑Bike
Unsere Highlights:
100 Prozent Neuwertentschädigung
Schutzbrief immer inklusive
24h-Notfall-Service
Keine Selbstbeteiligung
Was ist eine E-Bike-Versicherung?
Was ist enthalten?
Fahrradvollkasko
Neuwertentschädigung
Wird Ihr E‑Bike gestohlen oder ist es nach einem versicherten Schaden nicht mehr reparierbar, erhalten Sie 100 Prozent des Neuwerts erstattet, unabhängig vom Alter Ihres Fahrrads.
Reparaturkosten
Wenn Ihr Fahrrad bei einem Unfall oder einem sonstigen versicherten Ereignis beschädigt wird, zahlen wir die Reparaturkosten. Sollte sich die Reparatur nicht lohnen, ersetzen wir den Neuwert.
Diebstahlschutz
Ihr E‑Bike ist umfassend gegen Diebstahl und mutwillige Beschädigung abgesichert.
Dazu zählen:
- Diebstahl – auch von fest verbauten Teilen
- Einbruchdiebstahl
- Raub
- Vandalismus
Elektronik & Akku
Auch die Technik Ihres E‑Bikes ist zuverlässig abgesichert.
Versichert sind:
- Schäden durch Bedienungsfehler
- Feuchtigkeitsschäden an Akku, Motor und Steuerung
- Kurzschluss- oder Überspannungsschäden an Akku, Motor und Steuerung
- Akkuverschleiß bis 3 Jahre nach Erstkauf
Zubehör mitversichert
Versichert ist auch lose mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör wie z. B.
- Helme
- Kindersitze
- Fahrradtaschen
Wir übernehmen die Kosten bis 300 Euro pro Teil und maximal 1.000 Euro pro Schaden.
Anhänger sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Schutzbrief
Bei der E-Bike-Versicherung der LVM immer inklusive!
24h-Notfall-Service
Bei technischen Problemen mit Ihrem E‑Bike sind wir jederzeit für Sie unter +49 251 702-59701 erreichbar. Wir unterstützen Sie telefonisch und vermitteln Ihnen bei Bedarf die nächstgelegene Fahrrad‑Werkstatt oder veranlassen weitere Services.
Pannenhilfe
Wir organisieren für Sie schnelle Hilfe direkt am Schadenort und übernehmen die Kosten. Kann das Fahrrad am Schadenort oder am Leistungsort nicht wieder fahrbereit gemacht werden, sorgen wir für das Abschleppen des Fahrrades einschließlich Ihres Gepäcks.
Weiter- oder Rückfahrt-Service
Damit Sie Ihre Tour fortsetzen können oder sicher nach Hause kommen, organisieren wir Ihre Weiter- oder Rückfahrt.
Ersatzfahrrad
Sie bleiben mobil: Wir stellen Ihnen ein Ersatzfahrrad, bis Ihr E‑Bike wieder fahrbereit ist.
Versichert sind:
- Ersatzfahrrad für bis zu 7 Tage
- Kostenübernahme bis zu 50 Euro pro Tag
Übernachtung
Wenn Ihr E‑Bike nicht sofort repariert werden kann, sorgen wir für eine passende Unterkunft. Versichert sind:
- Unterkunft für bis zu 5 Nächte oder bis ihr Rad repariert ist
- Kostenübernahme bis zu 80 Euro pro Nacht
oder
Haben Sie noch Fragen?
Hier finden Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner vor Ort.
Schadenbeispiele
Häufig gestellte Fragen
Welche E-Bikes sind versicherbar?
Folgende E-Bikes können Sie bei uns versichern. Die Räder dürfen bei Antragstellung nicht älter als vier Jahre sein. Maßgeblich ist das Rechnungsdatum der ersten Händler-Verkaufsrechnung des E-Bikes.
- City-Bike
- Trekkingrad
- Mountainbike (Carbonrahmen)
- Mountainbike (Metallrahmen)
- Rennrad, Gravelbike, Cyclocrossbike (Carbonrahmen)
- Rennrad, Gravelbike, Cyclocrossbike (Metallrahmen)
- Lastenrad, Transportrad
- Faltrad, Klapprad
- Tandem
Nicht versicherbar sind folgende Bikes:
- BMX, Dirt-Bike, Downhillbike
- Velomobil (teil- oder vollverkleidete E-Bikes)
- Eigenbauten (alle Typen)
- E-Bikes, für die eine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht.
- E-Bikes, die gewerblich genutzt werden (zum Beispiel Kurier- oder Auslieferungsdienste)
- E-Bikes, die gewerblich vermietet werden.
- E-Bikes, die bei Antragstellung eine Beschädigung aufweisen, die die Funktion oder Nutzung beeinträchtigt.
Gibt es eine Altersgrenze für das E-Bike bei Vertragsabschluss?
Ja, das E-Bike darf beim Antrag nicht älter als vier Jahre sein. Maßgeblich ist das Rechnungsdatum der ersten Händler-Verkaufsrechnung des E-Bikes.
Wie hoch ist die maximale Entschädigung im Schadensfall?
- Wir entschädigen den Schaden maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
- Die Versicherungssumme erhöht sich bei Bedarf um einen Vorsorgebetrag von 15 Prozent.
- Zusätzlich entschädigen wir je Versicherungsfall einen pauschalen Betrag in Höhe von 50 Euro für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs.
Ist der Akku gegen Verschleiß oder technische Defekte versichert?
Ja, bei dauerhafter Leistungsminderung um 50 Prozent innerhalb von drei Jahren ab Erstkauf sowie bei Kurzschluss oder Feuchtigkeit.
Gilt der Versicherungsschutz auch im Ausland?
- Ja, der Schutz für das E-Bike gilt weltweit.
- Unsere Schutzbriefleistungen gelten für Schadenfälle in Deutschland, Dänemark, Polen, Tschechien, Österreich, Liechtenstein, Schweiz, Frankreich, Luxemburg, Belgien, Niederlande und Italien.
Was passiert, wenn ich mein E-Bike verkaufe?
Der Versicherungsschutz endet, wenn das versicherte Interesse dauerhaft wegfällt.
Was muss ich im Schadensfall tun?
Sie müssen den Schaden unverzüglich melden und ggfs. die Polizei informieren. Bitte reichen Sie erforderliche Unterlagen als Nachweis ein, z. B.:
- Kaufbeleg,
- Rahmennummer,
- Reparaturrechnung,
- Nachweis über Diebstahlmeldung.
Wie melde ich einen Diebstahl?
Bitte melden Sie den Diebstahl unverzüglich bei der Polizei und reichen den Nachweis der Anzeige bei uns ein.
Welche Schäden sind ausdrücklich ausgeschlossen?
Ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind z. B.
- gewerbliche Nutzung,
- Lackschäden,
- Rost,
- unsachgemäße Reinigung,
- Manipulationen am Antrieb
- und weitere nicht zulässige Nutzungen.
Was ist der Unterschied zwischen Unfall und Bedienungsfehler?
Ein Unfall wird durch ein plötzliches äußeres Ereignis verursacht. Ein Bedienungsfehler ist eine falsche Handhabung durch den Nutzer.
Welche Leistungen umfasst der Fahrrad-Schutzbrief?
Der Schutzbrief umfasst Zusatzleistungen wie Pannenhilfe, Abschleppen, Ersatzfahrrad, Rücktransport und Übernachtungskosten.
Wie kann ich den 24-Stunden-Service beim Schutzbrief erreichen?
Sie erreichen den Fahrrad-Schutzbrief rund um die Uhr unter der Rufnummer der E-Bike-Versicherung +49 251 702-59701.